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Infodaten von 1871 bis 2006 finden Sie unter folgendem Link http://www.statistik.at/dynamic/wcmsprod/idcplg?IdcService=GET_NATIVE_FILE&dID=64683&dDocName=028013

Folgendem Link sind untenstehende Angaben auszugsweise entnommen. http://www.statistik.at/dynamic/wcmsprod/idcplg?IdcService=GET_NATIVE_FILE&dID=57559&dDocName=028435 

2006 wurden bei 287 Lebendgeborenen unmittelbar nach der Geburt vom Arzt bzw. der Hebamme Missbildungen registriert (0,4%). Da manche Formen von Missbildungen unmittelbar nach der Geburt noch nicht erkennbar sind, dürfte die reale Zahl etwas höher sein. Inwieweit die verbesserte Ultraschalldiagnostik einen Einfluss auf die Zahl der mit Missbildungen geborenen Kinder hat, kann anhand dieser Daten nicht beantwortet werden. Die häufigsten Missbildungen waren angeborene Fehlbildungen und Deformitäten des Muskel- Skelett-Systems sowie Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten (120 bzw. 51 Kinder). Chromosomenanomalien wurden bei 15 Lebendgeborenen festgestellt (darunter 10 Kinder mit Down-Syndrom).
 
1995 wurde die Definition der Totgeburt geändert. Entsprechend einer Empfehlung der WHO wird nunmehr bei der Totgeburt von einem Mindestgeburtsgewicht von 500 Gramm ausgegangen. Nach dieser Definition wurden 2006 313 Totgeborene gezählt. Dies ist etwas niedriger als in den Vorjahren. Im Jahr 2001 wurde mit 278 Totgeborenen die geringste Zahl ermittelt. Die entsprechend der neuen Definition ermittelte Perinatalsterblichkeit (Summe der Totgeborenen nach der neuen Definition und der in der ersten Lebenswoche
Gestorbenen) ist im Jahr 2006 mit 5,9 Promille gegenüber 2005 konstant geblieben.
 
Die Säuglingssterblichkeit (im ersten Lebensjahr Gestorbene pro 1.000 Lebendgeborene) ist innerhalb der letzten 25 Jahre fast auf ein Drittel des damaligen Wertes zurückgegangen und ist innerhalb der letzten zehn Jahre beinahe um ein Drittel gesunken. Sie liegt seit 1997 unter dem Wert von 5,0 im ersten Lebensjahr Gestorbener auf 1.000 Lebendgeborene und war in den vergangenen Jahren nur geringfügigen Schwankungen unterworfen. Im Jahr 2006 lag sie bei 3,6 Promille, das heißt 2006 verstarben in absoluten
Zahlen österreichweit 281 Säuglinge. Die höchsten Säuglingssterbeziffer waren 2006 in Vorarlberg (4,7 Promille) und in Wien (4,3 Promille) zu beobachten. Am niedrigsten war die Säuglingssterblichkeit in Salzburg, wo nur 2,2 von 1.000 Lebendgeborenen im ersten Lebensjahr verstarben. Haupttodesursache der im ersten Lebensjahr gestorbenen Säuglinge ist eine allgemeine Unreife: 51,2% aller Säuglingssterbefälle waren 2006 darauf zurückzuführen. Etwa ein Fünftel verstarb infolge angeborener Missbildungen. Der plötzliche Kindstod war 2006 für 8,9% aller Säuglingssterbefälle verantwortlich.
 
Verletzungen und Vergiftungen
An Unfällen, Selbstmorden und vorsätzlichen Fremdverletzungen sterben pro Jahr ca. 4.200 Personen (5,7% aller Sterbefälle). Rund zwei Drittel der Todesfälle in dieser Todesursachengruppe sind Männer. Bei den nicht natürlichen Todesursachen (Verletzungen und Vergiftungen) fiel die altersstandardisierte Sterblichkeit im Vergleich zu vor 10 Jahren um 25,1%. Das Unfallsterberisiko sank insgesamt um 27,0% (Transportmittelunfälle um 34,7%; Unfälle durch Sturz um 24,3%) und die Sterblichkeit infolge von Suizid
verringerte sich um 33,5%.
 
Die Statistik der Hebammen erlaubt nicht nur Aussagen über die Krankenanstalten, sondern gibt auch Aufschluss über außerhalb von Krankenanstalten tätige Hebammen. Ende 2006 gab es in Österreich 1.737 berufsausübende Hebammen (21,0 auf 100.000 der Bevölkerung). Fast die Hälfte (44,8%) waren aus. Die höchste Hebammendichte (Hebammen insgesamt auf 100.000 der Bevölkerung) verzeichneten Tirol und Vorarlberg mit 25,5 bzw. 25,3. Niederösterreich, die Steiermark und das Burgenland (17,7, 18,4,
18,6 Hebammen pro 100.000 der Bevölkerung) wiesen die niedrigste Dichte auf.
 
Die Säuglingssterblichkeit variierte 2005 im Vergleich der entwickelten Länder zwischen 2,3 (Island) und 15,0 (Rumänien) der im ersten Lebensjahr Gestorbenen auf 1.000 Lebendgeborene. Österreich lag mit einer Sterbeziffer von 4,2 Gestorbenen auf 1.000 Lebendgeborene gleich auf mit der Schweiz (4,2). In den USA betrug die Säuglingssterbeziffer 6,8 Promille (2004).
 
Die höchste Sterblichkeit durch Selbstmord war in einigen Staaten im Osten Europas zu finden. In Litauen war die männliche Sterbeziffer fast dreimal so hoch wie jene der Österreicher, die bekanntlich ebenfalls über eine überdurchschnittliche Selbstmordrate verfügen. Bei den Frauen waren in Litauen, Finnland und Ungarn die höchsten Sterberaten zu finden. Ähnlich hohe Sterbeziffern durch Selbstmord wie bei den Österreicherinnen gab es in Lettland und Schweden.
 
Anstaltsgeburt: Vor 1988 wurde auf dem Zählblatt nur zwischen „Anstaltsgeburt“ (dazu zählten auch Geburten in von Hebammen geleiteten Entbindungsheimen) und „Hausgeburt“ unterschieden. Ab dem Berichtsjahr 1988 zählen nur in Krankenanstalten Geborene als Anstaltsgeburten, nicht mehr hingegen Geburten in Entbindungsheimen. Die ausgewiesenen Zahlen können aus diesem Grunde von den früher veröffentlichten Zahlen abweichen.
 
Apgar (nur bei Lebendgeborenen): Nach der Anästhesistin namens Apgar wurde ein Punkte-Schema zur Beurteilung des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt benannt. Es werden Herzschlagfrequenz, Atmung, Muskeltonus, Reflexauslösbarkeit und Hautfarbe jeweils 1 Minute, 5 Minuten und 10 Minuten nach der Geburt gemessen und mit Punkten benotet. Für jede Eigenschaft, z.B. Atmung, werden 2, 1 oder 0 Punkte vergeben. Da die einzelne Bestnote 2 ist, ergibt die Summierung zum APGAR - Wert daher
eine Zahl von maximal 10 und minimal 0.
 
Geborene: Lebendgeborene und Totgeborene.
Gestorbene: Die Erhebungsmasse der Gestorbenen umfasst alle in Österreich verstorbenen Personen. Fehlend in der Erhebung sind in Österreich gemeldete, aber im Ausland verstorbene Personen. Personen, die im Ausland gemeldet sind und in Österreich versterben, werden zwar erhoben und erfasst, sind in den publizierten Daten jedoch nicht enthalten. Die Zahlen der Gestorbenen enthalten ebenso nicht die Zahlen der Totgeborenen.
 
Gestorbene Säuglinge: Im ersten Lebensjahr Gestorbene (ohne Totgeborene).
 
Hebammen (in Berufsausübung): Der Beruf der Hebamme ist in einem Bundesgesetz geregelt. Die Ausbildung erfolgt an Hebammenakademien und schließt mit Diplom ab. Seit 1994 sind erstmals auch Männer für den Hebammenberuf zugelassen. Österreichweit gibt es aktuell 7 Hebammenakademien.
 
Lebendgeborene: Bis 31.12.1976 galt ein Kind als lebendgeboren, wenn die natürliche Lungenatmung eingesetzt hatte. Zwischen 1.1.1977 und 31.12.1994 galt ein Kind als lebendgeboren, wenn entweder die natürliche Lungenatmung eingesetzt oder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert hat. Ab 1.1.1995: als lebendgeboren gilt unabhängig von der Schwangerschaftsdauer eine Leibesfrucht dann, wenn nach dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib entweder die Atmung eingesetzt hat oder
irgendein anderes Lebenszeichen erkennbar ist, wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung willkürlicher Muskeln, gleichgültig ob die Nabelschnur durchschnitten ist oder nicht oder ob die Plazenta ausgestoßen ist oder nicht (Definition entsprechend den WHO-Richtlinien). Siehe auch das Hebammengesetz (HebG) vom 28. April 1994, §8.
 
Legitimität, Ehelichkeit: Ehelich ist ein Kind, dessen natürliche Eltern während der Schwangerschaft der Frau, wenn auch nur kurze Zeit, verheiratet waren. Als Zeit der Schwangerschaft gelten i.d.R. die letzten 302 Tage vor der Geburt.
 
Müttersterbefall: Als Müttersterbefall gilt der Tod jeder Frau während der Schwangerschaft oder innerhalb von 42 Tagen nach Beendigung der Schwangerschaft, unabhängig von Dauer und Sitz der Schwangerschaft. Dabei gilt jede Ursache, die in Beziehung zur Schwangerschaft oder deren Behandlung steht oder durch diese verschlechtert wird, nicht aber Unfall und zufällige Ereignisse. Für die Gliederung der Müttersterbefälle wird die 10. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen (ICD), Kapitel XV - Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett verwendet.
 
Perinataltodesfälle: Totgeborene und in der ersten Lebenswoche Gestorbene. Achtung, Definitionsänderung bei Totgeborenen per 1.1.1995 wirkt sich hier aus, siehe Totgeborene.
 
Schwangerschaftsdauer: Die Schwangerschaftsdauer wird in angefangenen Wochen ausgewiesen.
 
Später Müttersterbefall: Als später Müttersterbefall ist der Tod einer Frau aufgrund direkter und indirekter gestationsbedingter Ursachen anzusehen, der später als 42 Tage nach dem Ende der Schwangerschaft, aber noch vor Ablauf eines Jahres nach dem Ende der Schwangerschaft eintritt.
 
Staatsangehörigkeit der Geborenen: Uneheliche Kinder nach der Staatsangehörigkeit der Mutter. Eheliche Kinder: bis 31.8.1983 nach der Staatsangehörigkeit des Vaters.
Ab 1.9.1983 erwerben eheliche Kinder die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil Österreicher ist.
 
Stationäre Geburt: Geburten, bei denen die Aufenthaltsdauer in einer Krankenanstalt, in einem Entbindungsheim (das keine Krankenanstalt ist) oder in der Wohnung der Hebamme „24 Stunden und mehr“ beträgt.
 
Sterbefall während der Gestation: Als Sterbefall während der Gestation ist der Tod jeder Frau anzusehen, der während der Schwangerschaft oder innerhalb von 42 Tagen nach dem Ende der Schwangerschaft eintritt, wobei die Todesursache keine Rolle spielt.
 
Totgeborene: Bis 31.12.1976 galt ein Kind als totgeboren, wenn es mindestens 35 cm lang war und die natürliche Lungenatmung nicht eingesetzt hatte. Zwischen 1.1.1977 und 31.12.1994 (alte Definition) galt ein Kind als totgeboren oder in der Geburt verstorben, wenn es mindestens 35 cm lang war und weder die natürliche Lungenatmung eingesetzt noch das Herz geschlagen noch die Nabelschnur pulsiert hat. (Totgeborene Leibesfrüchte, die weniger als 35 cm lang sind, galten als Fehlgeburten und wurden nicht beurkundet.).
Ab 1.1.1995 (neue Definition entsprechend den WHO Richtlinien) gilt eine Leibesfrucht dann als totgeboren oder in der Geburt verstorben, wenn keines der unter „lebendgeboren“ angeführten Zeichen erkennbar ist und sie ein Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm aufweist. (Totgeborene Leibesfrüchte, deren Geburtsgewicht weniger als 500 Gramm aufweisen, gelten als Fehlgeburten und werden nicht beurkundet.)
Da die alte Definition mit 35 cm Körperlänge einem durchschnittlichen Geburtsgewicht von etwa 1.000 Gramm entspricht, bedeutet der Übergang zur neuen Definition eine definitorische Erhöhung der Totgeburtenhäufigkeit um etwa ein Drittel. Dieser Bruch in der Zeitreihe ist bei einem Zeitvergleich daher unbedingt zu beachten.
 
Untergewichtige Geborene („Frühgeburten“):
Geburtsgewicht unter 2500 Gramm (Definition entsprechend den WHO-Richtlinien).
 
2. Definitionen von Maßzahlen
Geburten- bzw. Sterbeziffer: Lebendgeborene bzw. Gestorbene, jeweils bezogen auf 1.000 Einwohner.
 
Allgemeine Fertilitätsrate: Lebendgeborene insgesamt auf 1.000 Frauen von 15 bis unter 45 Jahren.
 
Altersspezifische Sterbeziffer: Gestorbene nach Altersgruppen (und Geschlecht) auf 10.000 oder 100.000 Lebende (gleichen Geschlechts); im 1. Lebensjahr Gestorbene bezogen auf die entsprechende Zahl der Lebendgeborenen.
 
Durchschnittliches Fertilitätsalter: Arithmetisches Mittel der Altersverteilung der Fertilitätsziffern für einjährige Altersgruppen.
 
Gesamtfertilitätsrate (GFR): Die Gesamtfertilitätsrate eines Kalenderjahres gibt an, wie viele lebendgeborene Kinder eine Frau zur Welt bringen würde, wenn im Laufe ihres Lebens dieselben altersspezifischen Fertilitätsverhältnisse herrschen würden wie in dem betreffenden Kalenderjahr (und wenn von der Sterblichkeit der Frau abgesehen würde). Sie eignet sich als Prognosewert für die schließliche Kinderzahl einer am Beginn des gebärfähigen Alters stehenden Frau nur dann, wenn in den nachfolgenden Kalenderjahren die altersspezifischen Fertilitätsziffern unverändert bleiben. In erster Linie stellt sie einen zusammenfassenden Indikator der altersspezifischen Fertilitätsziffern eines Kalenderjahres dar, womit sie eine ähnliche Funktion erfüllt wie die Lebenserwartung auf dem Gebiet der Sterblichkeit (altersstandardisierter Fertilitätsindex, bei dem die altersspezifischen Fertilitätsziffern gleich gewichtet sind). Berechnet wird sie als Summe der Fertilitätsziffern für einjährige Altersgruppen (Summe der Quotienten aus den Lebendgeborenen nach einjährigen Altersgruppen der Mütter und den Frauen gleichen Alters).
 
Lebenserwartung: Die für eine bestimmte Beobachtungsperiode wie z.B. ein Kalenderjahr berechnete Lebenserwartung bei der Geburt gibt an, wie viele Jahre ein neugeborenes Kind im Durchschnitt leben würde, wenn im Laufe seines Lebens stets dieselben altersspezifischen Sterblichkeitsverhältnisse (genauer: Sterbeziffern für einzelne Altersjahre) herrschen würden wie in dem betreffenden Kalenderjahr. Sie eignet sich als Prognosewert für die Lebensdauer eines Neugeborenen nur unter der unrealistischen Annahme, dass in den nachfolgenden hundert Kalenderjahren die altersspezifischen Sterbeziffern unverändert bleiben. Entsprechendes gilt für die fernere Lebenserwartung einer Person im Alter von genau 1 Jahr, 2 Jahren etc.). In erster Linie stellt sie einen zusammenfassenden Indikator der altersspezifischen Sterbeziffern eines Kalenderjahres dar. Berechnet wird sie als Summe der stationären Bevölkerung einer Sterbetafel, normiert auf den Umfang des Ausgangsbestandes an Lebendgeborenen (also: dividiert durch 100.000). Als Mittelwert dient das arithmetische Mittel.
 
Neonatale Sterblichkeit: Im ersten Lebensmonat Gestorbene.
 
Nettoreproduktionsrate (NRR): Sie gibt an, wie viele lebendgeborene Töchter eine Frau zur Welt bringen würde, wenn im Laufe ihres Lebens dieselben altersspezifischen Fertilitäts- und Sterblichkeitsverhältnisse herrschen würden wie in dem betreffenden Kalenderjahr. Sie unterscheidet sich von der Bruttoreproduktionsrate (BRR ) dadurch, dass hier auch die weibliche Sterblichkeit vom Zeitpunkt der Geburt bis in die einzelnen Altersjahre der Mütter berücksichtigt wird. Sie gibt an, wieweit eine Müttergeneration durch Töchter ersetzt wird, wenn die in der Berichtsperiode herrschenden Fertilitäts- und Sterblichkeitsverhältnisse fortdauern würden; der Wert 1 bedeutet dabei vollen Ersatz, d.h. im wesentlichen, dass die Fertilität ausreicht, um die Elterngeneration vollständig durch ihre Kinder zu ersetzen; ein Wert von 0,7 bedeutet beispielsweise, dass es zu einer 30-prozentigen Schrumpfung der Elterngeneration kommen würde usw. Berechnet wird die NRR für diese Publikation als Summe der Produkte aus a) den Quotienten aus den Lebendgeborenen nach einjährigen Altersgruppen der Mütter und den Frauen gleichen Alters und b) der gleichaltrigen stationären weiblichen Bevölkerung (welche auf den Umfang der Ausgangskohorte, hier
100.000, normiert wurde); diese Produktsumme wird dann mit einem von vorneherein festgelegten Anteil von Mädchengeburten an den Lebendgeborenen insgesamt multipliziert (dieser Anteil ist ein Durchschnitt der letzten hundert Jahre, und entspricht einer Sexualproportion der Lebendgeborenen von 1.057 Knaben auf 1.000 Mädchen; die Fixierung dieses Anteils wurde vorgenommen, um die jährlichen Zufallsschwankungen nicht auf die NRR durchschlagen zu lassen). Die normierte stationäre weibliche Bevölkerung, welche die Überlebenswahrscheinlichkeit der neugeborenen Mädchen bis zum jeweiligen Fertilitätsalter der Mütter darstellt, entstammt einer für das betreffende Kalenderjahr in ausführlicher Form berechneten rohen allgemeinen Sterbetafel.
 
Perinatale Sterblichkeit: Totgeborene und in der ersten Lebenswoche Gestorbene, bezogen auf die Zahl der Lebendgeborenen desselben Kalenderjahres. Von der per 1.1.1995 erfolgten Definitionsänderung der Totgeborenen (siehe dort) war naturgemäß auch die Perinatalsterblichkeit betroffen, da der Bruch in der Zeitreihe zu einer definitorischen Erhöhung der Perinatalsterblichkeit führte.
 
Postneonatale Sterblichkeit: Im 2. bis 12. Lebensmonat Gestorbene.
 
Regionale Zuordnung: Die regionale Nachweisung erfolgt bei den Lebend- und Totgeborenen nach dem Wohnort der Mutter und bei den Sterbefällen und Krebserkrankungen nach dem Wohnort des Verstorbenen bzw. Erkrankten.
 
Säuglingssterblichkeit: Im ersten Lebensjahr Gestorbene, bezogen auf die Zahl der Lebendgeborenen desselben Kalenderjahres.
 
Auszüge aus 2.8
Im 1. Lebensjahr Gestorbene nach Lebensdauer und Totgeborene 2006 in Österreich
Staatsangehörigkeit des Kindes (bei der Geburt)
Betrifft Todgeburten
Österreich 389
Ehem. Jugoslawien 19
Türkei 18
Sonstige 39
 
Betrifft in der ersten Lebenswoche verstorben
Österreich 129
Ehem. Jugoslawien 6
Türkei 8
Sonstige 9
 
Betrifft lebend geborene Kinder, die binnen 28 tagen starben
Österreich 164
Ehem. Jugoslawien 18
Türkei 9
Sonstige 13
 
Betrifft Kinder, die zwischen ihrem 28 Lebenstag und ihrem 1. Geburtstag verstorben sind
Österreich 73
Ehem. Jugoslawien 1
Türkei 2
Sonstige 9
 
Unter 15 jährige sind im Jahr 1992 289 männliche und 198 weibliche Kinder gestorben
Von 15 bis unter 20 sind 179 männliche 69 weibliche Kinder verstorben
Von 20 bis unter 25 sind 232 männliche und 73 weibliche Kinder verstorben
Von 25 bis unter 30 sind 244 männliche und 83 weibliche Kinder verstorben
Von 30 bis unter 35 sind 303 männliche und 122 weibliche Kinder verstorben
 
Unter 15 jährige sind im Jahr 2006 261 männliche und 186 weibliche Kinder gestorben
Von 15 bis unter 20 sind 181 männliche 62 weibliche Kinder verstorben
Von 20 bis unter 25 sind 222 männliche und 75 weibliche Kinder verstorben
Von 25 bis unter 30 sind 183 männliche und 75 weibliche Kinder verstorben
Von 30 bis unter 35 sind 231 männliche und 110 weibliche Kinder verstorben
 
Gestorbene seit 1979 nach Todesursachen
 
1979
 
1980
 
1981
 
1987
Kompl. in Schwangersch., b. Geburt u. i. Wochenbett <O00-O99>
11
 
7
 
13
 
4
Perinatale Affektionen <P00-P96>
1550
 
641
 
583
 
562
Angeborene Fehlbildungen <Q00-Q99>
409
 
411
 
387
 
256
Angeborene Fehlbildungen des Nervensystems <Q00-Q07>
77
 
82
 
72
 
48
Angeborene Fehlbildungen des Kreislaufsystems <Q20-Q28>
195
 
189
 
165
 
101
Plötzlicher Kindstod <R95>
-
 
41
 
51
 
149
Verletzungen und Vergiftungen <V01-Y89>
7219
 
6803
 
6971
 
5974
Unfälle <V01-X59>
5057
 
4694
 
4559
 
3953
Transportmittelunfälle <V01-V99>
2239
 
2027
 
1972
 
1603
Unfälle durch Sturz <W00-W19>
1939
 
1786
 
1678
 
1630
Selbstmord und Selbstbeschädigung <X60-X84>
1883
 
1932
 
2032
 
1850
Mord, Totschlag und vorsätzl. Verletzungen <X85-Y09>
95
 
91
 
95
 
117
 
Spitalsentlassungen 2005 in Akutkrankenanstalten nach Bundesländern, Alter und Geschlecht, Österreich
insgesamt
B
K
S
ST
T
V
W
Ärztlich eingeleiteter Abort
1.788
 
87
119
1.181
26
177
42
10
146
Andere Gründe für abortiven Ausgang der Schwangerschaft (O00-O03, O05-O08)
13.064
335
774
2.069
2.054
1.004
1.651
1.134
541
3.502
 
Berufsausübende  nach Fachrichtungen und Bundesländern (Dezember 2006)
Fachrichtung
Österr.
B
K
S
ST
T
V
W
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
1.516
44
96
287
211
98
198
128
63
391
Gerichtsmedizin
32
-
1
1
2
4
6
8
-
10
Histologie und Embryologie
15
-
-
1
-
-
4
3
-
7
Pathologie
286
7
18
40
36
11
40
18
8
108
Pathophysiologie
13
-
-
-
-
-
1
5
-
7
Kinder- und Jugendheilkunde
1107
27
56
183
123
67
148
108
47
348
Kinderchirurgie
52
1
5
3
4
6
16
3
-
14
Hebammen
1.737
52
134
280
313
119
221
178
92
348
7 H e b a m m e n a k a d e m i e n in Österreich
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