Das Recht des Patienten anhand seiner Patientenverfügung in A, CH und D

Die Patientenverfügung ist für Situationen gedacht, in denen Patientinnen oder Patienten ihren Willen aus Gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausdrücken können - zum Beispiel, weil Sie nicht mehr Kommunizieren (nicht mehr reden und schreiben) können oder weil sie nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügen. Sie dient der Vorsorge und sichert die Selbstbestimmung. Laut Gesetz gibt es in Östrerreich zwei unterschiedliche Arten der Patientenverfügung, die "verbindliche", an die Ärzte ohne wenn und aber gebunden sind und die "beachtliche", die Ärzte zwar beachten, ihr allerdings nicht unter allen Umständen Folge leisten müssen.

Eine verbindliche Patientnverfügung gilt für den Zeitraum von 5 Jahren und muss anschließend erneuert werden. Ausnahme: Der Patient verliert seine Einsichts-, Urteils- uder Äußerungsfähigkeit, denn dann bleibt die verbindliche Patientenverfügbarkeit wirksam. www.notar.at

A

Patientenverfügung gefunden auf www.patientenanwalt.com

CH

Patientenverfügung gefunden auf  www.dialog-ethik.ch

D

www.standard-patientenverfuegung.de

Patientenverfügung gefunden auf  www.bestattungsplanung.de

Liechtenstein

Patientenverfügung gefunden auf  www.hospizbewegung.li

 

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