herzliches Beileid, denn Erfahrungsgemäß haben unsere User, welche zum ersten Mal unser HP besuchen, ein (kürzlich) verstorbenes Kind erlebt. Ich selbst bin 1976, 1979 und 1987 in diesen Schuhen gegangen. Mir wurde jedesmal auf das Neue der Boden entzogen. An den Tod eines Kindes kann ich mich nicht gewöhnen - jedesmal auf das neue bin ich berührt und erschüttert. Viel schlimmer erlebte ich den Umgang, das miteinander, wenn so eine Tragödie die eigene Lebensbahn oder die eines andeen Menschen streift. Meinen Erfahrungen nach menschelt es ist der Betreuung von Angehörigen von im Mutterleib verstorbenen Kindern grundsätzlich sehr.

Gehen wir mal von der Abendländischen Kultur und dem abendländisch geprägten Gedankengut aus: Es gibt gar nicht so wenige Ärzte und Klinikangestellte, die den Angehörigen von im Mutterleib verstorbenen Kindern ganz grundsätzlich das Recht auf Trauer absprechen. Desto jünger die Schwangerschaft, um so mehr Leute finden sich, das Trauerbedürfnis den Angehörigen nicht anzuerkennen. Dann kommt auch noch die Todesursache dazu, die es Außenstehenden ermöglicht, unterschiedlich bewertend ( verurteilend bis hin zum ehrlichem Mitgefühl) mit dem Kinderleichen als auch mit den Angehörigen umzugehen.
 
Was sind Kinderleichen nach medizinischen Eingriffen? IFV gezeugte Kinder, die nicht der Mutter (einer Frau) refundiert werden, sind die kleinste Einheit Mensch, welche im Beisein der Eltern beerdigt werden könnte. Kinderleichen nach Schwangerschaftsabbrüchen (wo es einen Unterschied macht, auf Grund welcher Definition das Kind sterben mußte. Der Tod eines Kindes nach Fristlösung ist etwas anderes als der Tod eines Kindes nach erfolgter Pränataler Untersuchung), Eileiterschwangerschaften, Küretagen.
 
Am herzlostesten begegnet man Kinderleichen nach medizinischen Eingriffen und den dazugehörenden Angehörigen: Im Krankenanstaltengesetz ist geregelt, das diese Kinderleichen ab verlassen des Mutterleibes als Organabfall zu gelten haben. Dementsprechend dienen die Kinderleichen der Forschung und Industrie, ohne das die Eltern davon Kenntnis erhalten oder aber Einspruchsrecht dagegen hätten. In der Forschung werden Leichen mit umweltunverträglichen Stoffen kontaminiert – z.B. werden Leichenteile auf Glasplatten aufgezogen. Kontaminierte Leichenteile werden in der Müllverbrennungsanlage verbrannt (in Wien genauso auch in Linz)…und umweltverträgliche Leichenteile werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit z.B. an einem Friedhof beerdigt (so geschah es in der Vergangenheit in Wien).
 
Die Asche aus Müllverbrennungsanlagen ist Handelsware: aus Deutschland wurde bekannt, das die mit Kinderleichen durchzogenen Aschen in Straßenbelag als auch in Lärmschutzwände eingearbeitet wurde.
 
Eileiterschwangerschaft: Kinder werden lebend aus dem Leib der Mutter entnommen und man läßt unversorgt diese Kinder entweder von sich aus sterben oder aber es wird eine Medikamentenüberdosis gespritzt.
 
In Wien können laut Bestattungsrecht und laut der Wiener Friedhofsverwaltung die Eltern j e d e Kinderleiche zur Bestattung in Auftrag geben. Die Wiener Bestattung als auch die Wiener Friedhofsverwaltung benötigt nur die Angabe der Eltern (wo die Leiche des Kindes zu holen sei)
 
Das folgende gilt österreichweit auch für Kinderleichen über 500 Gramm (inkl Schwangerschaftsabbruch auf Grund einer Pränatalen Untersuchung):
Die Angehörigen sind grundsätzlich verpflichtet ihre verstorbenen Familienmitglieder zu beerdigen. (steht im Bestattungsrecht)
 
Dementsprechend steht in allen österr. Sozialgesetzen: Eine einfache Beerdigung ist aus dem Sozialfond zu bezahlen. Dazu müssen die Angehörigen nach Eintritt des Todes umgehend Kontakt aufnehmen mit dem zuständigen Sozialreferat. Die Ausgaben für die Bestattung gehen auf den Namen des Verstorbenen. Das Sozialreferat meldet seine Ausgaben an das Nachlassgericht. Hat der Verstorbene wirtschaftlich betrachtet kein  ausreichend großes Erbe hinterlassen, springt der österreichische Staat für die Bezahlung ein.
 
Ich ermutige alle Eltern, deren Kind mit einem Gewicht unter 500 Gramm – also vor dem 6. bzw. 7. Schwangerschaftsmonats –starb auf Grund eigenem Interesse sich auch für die Beerdigung ihres Kindes sich einzusetzen, denn aus der Sicht der Angehörigen sind selbstverständlich auch Kinderleichen in diesem frühen zustand Mensch und daher vorhanden. In Wien erhalten die Eltern durch die Bestattung Wien als auch durch die Friedhofsverwaltung jegliche nur denkbar Unterstützung.
 
Alle oben genannten Kinderleichen werden in Wien nicht am Babygrabfeld (Wiener Zentralfriedhof/ Tor 3/ Babygrabfeld 35b) beerdigt, sondern erhalten ein Einzelgrab/ Erdbestattet. Alle oben genannten Kindergräber können nach Ablauf der Mindestruhezeit (10 Jahre) auf eigene Kosten verlängert werden!
 
Der Totenbeschaupflicht unterliegen in Wien Kinderleichen ab einer Körpergröße von 120mm, das heißt ab der 6. Schwangerschaftswoche, also 4 Wochen nach der Zeugung dieses Kindes.
 
In der Praxis sind österreichweit ausgeschlossen von der Totenbeschauung die Kinderleichen nach medizinischen Eingriffen, weil sie in der Klinik ab Verlassen des Mutterleibes als Organabfall definiert wurden. Dementsprechend unterliegen Kinderleichen nach Schwangerschaftsabbruch, Eileiterschwangerschaft, Kürettage keiner Totenbeschaupflicht.
 
Am Wiener Babygrabfeld liegen ausschließlich Kinderleichen begraben, wo die Eltern nicht den Auftrag zur Bestattung gaben, sondern das Wiener Gesundheitsamt als Auftraggeber der Bestattung einspringen mußte. Am Wiener Babygrabfeld liegen Kinderleichen, bei denen die Leichenbeschauung vorgenommen werden konnte.
 
Am Wiener Babygrabfeld liegen Kinderleichen von ganz klein bis zum Körpergröße von 110 cm (der größte Kindersarg, der hier bestattet werden darf, hat 120 cm).
 
Am Wiener Babygrabfeld werden Kinderleichen über 500 Gramm einzeln = erdbestattet – gerne im Beisein der Familienangehörigen.
 
Kinderleichen unter 500 Gramm werden seit 1.9.2007 ausschließlich nur mehr in der Feuerhalle Simmering gesammelt, nachdem die Mitarbeiter in Kliniken und Gyn. Ordinationen die Kinderleichen in umweltverträgliche Folie eingeschlagen und die Folie mit den Daten der Mutter und des Kindes versehen haben.
 
Wenn die Eltern keinen Auftrag zu Bestattung ihres unter 500 Gramm schweren Kindes gaben, wird die Leiche kremiert.
 
Die Kremierung dieser Kinderleichen findet kurz vor dem 4 Terminen der Wiener Sammelbeerdigung statt. Die Sammelbeerdigung am Wiener Zentralfriedhof findet 4 mal pro Jahr statt und zwar an jedem 1. Freitag in den Monaten März, Juni, September und Dezember, sofern es sich dabei um Werktage handelt.
 
So lange die unter 500 Gramm schwere Kinderleichen nicht kremiert ist, können die Angehörigen in der Feuerhalle Wien Simmering (Tel 01 76041 97892) ihren eigenen Bestattungswunsch bekannt geben. Bei jeder Sammelbeerdigung finden in Wien zwischen 70 – 120 Kinder auf einmal ihre letzte Ruhestätte.
 
Zunehmend häufiger werden in Wien auf Wunsch der Eltern auch Kinderleichen nach einem Schwangerschaftsabbruch, Eileiterschwangerschaft, Kürettage und nicht zur Austragung gekommene IVF gezeugte Kinder bestattet. Dazu müssen die Eltern am Ball bleiben und das Ihnen im Bestattungsrecht zustehende Bestattungsrecht/ Bestattungspflicht in Anspruch nehmen, denn das Bestattungsrecht kennt keinen Unterschied zwischen Kinderleichen vor und nach der Totenbeschauung. Das Bestattungsrecht kennt – wahrscheinlich auch in ihrem Bundesland - keinen Unterschied zwischen den Todesarten.
 
Wenn eine Kinderleiche in Wien auf die Histologie kam/kommt, dann warten die Ärzte dort ebenfalls auf den Bestattungswunsch der Eltern/Angehörigen. Angehörige werden gebeten, umgehend Kontakt aufzunehmen mit jener Histologischen Abteilung, wohin die Leiche ihres Kindes zur Untersuchung kam.
 
Leichentransport: österreichweit ist bei Strafe verboten – Leichen zu transportieren – ausgenommen in einem behördlich zugelassenen Leichentransportwagen (ist im Bestattungsrecht ihres Bundeslandes geregelt). Der Bestattung Wien ist bekannt zu geben, wo die Leiche ihres Kindes zu Abholung bereit liegt.
Erster Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Tarife und Rechte in Wien ist Oberamtsrat Tichacek Leopold Tel  01 5346997312. (vor 1.9.2007 der MA43 zugeordnet, jetzt leopold.tichacek@wien.gv.at )
 
 
 
 
 
 
Namenstafeln am Grab: auf dem Grabstein als auch auf den Namenstafeln darf stehen, was die Angehörigen wollen – also auch der Name eines (offiziell für einen eigenen Namen zu klein befundenen) Kindes.
 
Betrifft die Namenstafeln die im Auftrag der Gesundheitsbehörde in Wien bestattet werden/ wurden: Vor dem Namen steht ein Kreuz, das als Trauerkreuz der Abendländischen Kultur als auch als christliches Symbol gewertet werden kann. Selbstverständlich verletzt das Vorhanden sein dieses Kreuzes viele Angehörige – insbesondere anderer Glaubensrichtungen und anderer Trauerkulturen. Die Angehörigen können jederzeit die Namenstafel entfernen oder Übermalen bzw. überkleben.
 
Geburts- und Sterbeort in abendländisch geprägten Kulturen: In den Dokumenten wird jener Ort als Sterbeort erfasst und wiedergegeben, wo die Nachgeburt den Mutterleib verließ - unabhängig davon, wo das Kind geboren wurde oder wo das Kind (im Mutterleib) verstarb.
 
Soviel zur normalen abendländischen Tragödie, die selbstverständlich allen Religionen offen steht.
 
Nun zum Zulassen, zum besonderen Umgang mit Eltern anderer Kulturen, wozu Muslime selbstverständlich gehören.
 
Im Islam ist eine Liebesbeziehung zwischen „Milchgeschwistern“ nicht erlaubt. Als Milchgeschwister gelten Kinder, die an den Brüsten der gleichen Frau gestillt bzw. mit der Muttermilch der gleichen Frau genährt wurden. Sie gelten fortan als miteinander verwandt. Ein späteres Ehelichen  von Milchgeschwistern gilt im Islam als Inzest.
 
In Abendländisch geprägten Spitälern wird dem Kind Muttermilch gegeben – entweder die der leiblichen Mutter oder jene Muttermilch, welche abgegeben wurde von Frauen, die selbst für ihr Kind zu viel Milch haben und die dieses zu viel an Muttermilch an die Klinik abgeben zur Versorgung von Kindern anderer Mütter, also zu Versorgung von aktuell Neugeborenen/ Frühgeborenen Kindern.
 
Bei uns im Abendland steht das Überleben des Kindes an erster Stelle. Dementsprechend wird alles – unserem abendländischen Verständnis entsprechend - getan.
 
Islamischen Eltern wird sicherlich nicht (in jedem Fall) gesagt, welche fremde Muttermilch ihrem Kind gegeben wurde, da in der Regel die Muttermilchspenderin in unserer Kultur nicht namentlich genannt wird. (ausgenommen der Namentlichen Registrierung in der Abgabestelle für Muttermilch)
 
Islam und Ihrer Trauerriten: In Wien ist geplant ein eigener Friedhof.
 
Damit ein friedliches nebeneinander der Kulturen möglich wird, gehört noch vieles an Ängsten auf beiden Seiten aufgearbeitet.
 
Sicher ist, das – nicht nur islamische - Eltern ihre in Wien verstorbenen Kinder schon jetzt erdbestattet können, auch wenn die Kinderleichen unter 500 Gramm haben (wenngleich noch nicht in jedem Fall eine Ausrichtung nach MEKKA möglich ist/ vorgesehen ist).
 
 
 
Doch damit grundsätzlich die Erdbestattung ihres Kindes zur Umsetzung kommt (angewandt wird), müssen die Eltern zeitgerecht die richtigen Informationen haben. An dieser Informationsweitergabe hapert es am Ort der Tragödie (in den Wiener Spitälern und ärztliche Ordinationen) gewaltig.
 
Nicht nur die islamischen Eltern verstorbener Kinder müssen bereit sein, die Ihnen zustehenden Rechte in abendländisch geeigneter Art und Weise einzufordern.
 
Der Verein Sonnenstrahl gab die Idee zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Sternenkind.info. Die ARGE Sternekind.info wurde beim Treffen von 14. – 17.10.2007 in Wildon/ Steiermark gegründet.
Es gibt mehrere Ziele:
Einrichten einer Mailingsliste > ist zu finden auf www.sternenkind.info
Einrichten eines Shops voller Trauerartikel > ist zu finden auf www.sternenkind.info
Einrichten wo Trauerkarten individuell gestaltet werden können (neutral, römisch kath., evangelisch, Islam, Jüdisch) > der Hinweis dazu ist zu finden auf www.sternenkind.info
 
Die Hinweise auf die Rechtslage und Selbsthilfegruppen in Österreich (nach Bundesländern geordnet) für Angehörige verstorbener Kinder ist zu finden unter www.gluecklose-schwangerschaft.at
 
Ein weiteres Ziel der ARGE Sternenkind.info ist die Herausgabe einer Zeitung für Angehörige und mitfühlende Freunde sterbender und verstorbener Kinder, welche in Kliniken, Ärztlichen Ordinationen, bei Bestattern, Friedhofserhalter ec aufliegen soll und gegen Übernahme der Versandkosten gerne auch nach Hause gesandt wird. An der Verwirklichung besagter Zeitung arbeiten wir gerade.
 
Solche Themen und auch andere Anliegen werden Inhalt dieser Zeitung sein.
 
MFG
Gunnhild Fenia Tegenthoff
Stand: Wien, Jan 2008
 
 
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